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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Freaks Entertainment GmbH
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der Freaks Entertainment GmbH (nachfolgend „Freaks Entertainment“) gegenüber ihren Auftraggebern.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungsgegenstand
Freaks Entertainment entwickelt, konzipiert, plant und produziert individuelle Show-, Entertainment- und Eventformate.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
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Kreativkonzeption und Ideenentwicklung
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Showdesign und Dramaturgie
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Künstlerische Leitung und Regie
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Entwicklung individueller Showformate
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Corporate Entertainment
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Marken- und Produktinszenierungen
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Live-Entertainment-Konzepte
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Künstlervermittlung
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Projektmanagement und Produktionskoordination
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Planung und Umsetzung von Veranstaltungen und Showproduktionen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
3. Angebote und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote von Freaks Entertainment sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ideen, Konzepte, Präsentationen, Showvorschläge und Budgetschätzungen dienen der Projektentwicklung und stellen noch kein verbindliches Leistungsversprechen dar.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme eines Angebots, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber zustande.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage des angenommenen Angebots.
Die im Angebot enthaltenen Leistungen gelten ausschließlich für den dort beschriebenen Leistungsumfang. Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Anforderungen nach Auftragserteilung gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.
Da es sich bei den Leistungen von Freaks Entertainment um individuelle Kreativ-, Show- und Produktionsleistungen handelt, können projektbedingte Anpassungen bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erforderlich werden. Zusätzliche Leistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers, zusätzlichen Anforderungen, technischen Anpassungen, behördlichen Vorgaben oder produktionstechnischen Erfordernissen entstehen, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Soweit einzelne Positionen im Angebot als Schätz-, Richt- oder Budgetwerte ausgewiesen sind, erfolgt die Endabrechnung auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten.
Hierzu zählen insbesondere:
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zusätzliche Kreativ- und Konzeptionsleistungen
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zusätzliche Proben- und Produktionszeiten
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technische Mehrleistungen
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zusätzliche Künstler- oder Mitwirkendenleistungen
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Transport- und Logistikaufwand
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Reise- und Übernachtungskosten
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behördliche Auflagen und Genehmigungen
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kurzfristige Anpassungen des Veranstaltungsablaufs
Freaks Entertainment informiert den Auftraggeber über wesentliche Kostenänderungen, sobald diese erkennbar werden.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Projektabwicklung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, können zu Terminverschiebungen und zusätzlichen Kosten führen.
6. Änderungen und Zusatzleistungen
Individuelle Show- und Eventproduktionen unterliegen regelmäßig kreativen, technischen und organisatorischen Anpassungen.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung, zusätzliche Abstimmungsschleifen, Konzeptanpassungen, Erweiterungen der Show, zusätzliche Proben oder sonstige Änderungswünsche des Auftraggebers gelten als Zusatzleistungen.
Freaks Entertainment ist berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
Bereits bestätigte Projekttermine können sich durch Änderungswünsche entsprechend verschieben.
7. Künstlerische Freiheit
Die kreative Konzeption, dramaturgische Gestaltung und künstlerische Umsetzung erfolgen auf Basis des vereinbarten Briefings und der abgestimmten Projektziele.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt die konkrete kreative und künstlerische Ausgestaltung Freaks Entertainment.
Änderungswünsche des Auftraggebers können Auswirkungen auf Budget, Zeitplan und Produktionsumfang haben.
8. Einsatz von Künstlern, Partnern und Subunternehmern
Freaks Entertainment ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Künstler, Produktionspartner, technische Dienstleister sowie sonstige Subunternehmer einzusetzen.
Sollte ein angekündigter Künstler oder Mitwirkender aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderer nicht von Freaks Entertainment zu vertretender Umstände ausfallen, ist Freaks Entertainment berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz vorzuschlagen oder einzusetzen.
9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sämtliche von Freaks Entertainment entwickelten Ideen, Konzepte, Showformate, Dramaturgien, Skripte, Storyboards, Regiebücher, Präsentationen, Visualisierungen, Designs und sonstigen kreativen Leistungen bleiben geistiges Eigentum von Freaks Entertainment.
Dies gilt auch für Konzepte, Vorschläge oder Präsentationen, die im Rahmen der Angebots- oder Projektentwicklungsphase erstellt wurden.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Freaks Entertainment ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Inhalte ganz oder teilweise selbst zu nutzen, durch Dritte umsetzen zu lassen, weiterzugeben oder zu vervielfältigen.
Die Nutzung der entwickelten Leistungen ist ausschließlich im Rahmen des jeweils vereinbarten Projekts zulässig.
10. Referenznutzung
Sofern keine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde, ist Freaks Entertainment berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz für Marketing-, Vertriebs- und Kommunikationszwecke zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Nennung des Auftraggebers, des Veranstaltungsnamens sowie die Verwendung von Bild- und Videomaterial öffentlich zugänglicher Veranstaltungen.
Vertrauliche Informationen oder nicht veröffentlichte Inhalte werden hiervon nicht erfasst.
11. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
12. Stornierung und Rücktritt
Bis zur schriftlichen Beauftragung können beide Parteien die Zusammenarbeit jederzeit ohne weitere Verpflichtungen beenden.
Mit schriftlicher Beauftragung beginnt die verbindliche Projektumsetzung.
Im Falle einer Stornierung nach Auftragserteilung hat der Auftraggeber sämtliche bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen sowie nicht mehr stornierbaren Kosten zu ersetzen.
Dies umfasst insbesondere:
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Künstlerhonorare
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Technik- und Produktionskosten
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Reise- und Transportkosten
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Unterkunftskosten
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Materialkosten
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Fremdleistungen von Partnerunternehmen
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Genehmigungen und behördliche Gebühren
Zusätzlich gelten, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, folgende Stornopauschalen:
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bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Auftragswertes
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89 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes
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59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Auftragswertes
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weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragswertes
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet.
13. Höhere Gewalt
Freaks Entertainment haftet nicht für Leistungsstörungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
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Naturkatastrophen
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extreme Wetterereignisse
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Pandemien
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behördliche Anordnungen
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Streiks
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Krieg
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Terrorereignisse
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Ausfälle öffentlicher Infrastruktur
In solchen Fällen sind beide Parteien verpflichtet, gemeinsam eine angemessene Lösung anzustreben.
14. Haftung
Freaks Entertainment haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Die Haftung ist jedenfalls auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Freaks Entertainment.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Freaks Entertainment, soweit gesetzlich zulässig.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Hinweis: Vor Veröffentlichung sollte diese Fassung von einem auf Unternehmens- und Veranstaltungsrecht spezialisierten österreichischen Rechtsanwalt geprüft werden. Besonders die Regelungen zu Stornierung, Haftung, Urheberrecht und Referenznutzung sollten an eure konkrete Unternehmensstruktur und Vertragsabwicklung angepasst werden.
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